Die Bundesregierung möchte Schiffsbetreibern über eine EU-Verordnung Mindestquoten für die Nutzung von E-Fuels und anderen erneuerbaren Treibstoffen nicht-biologischen Ursprungs (nach der englischen Bezeichnung mti RFNBO abgekürzt) vorschreiben. Ohne solche Quoten in der geplanten Verordnung über nachhaltige Schiffstreibstoffe (FuelEU Maritime) sei es unwahrscheinlich, dass bis 2035 größere Mengen RFNBO im Seeverkehr nachgefragt werden, schreibt die Bundesregierung in einem Vorschlagspapier für den EU-Ministerrat, in das die DVZ Einblick hatte. „Schiffsbetreiber werden sich dann für billigere Treibstoffe wie fossile oder Biotreibstoffe entscheiden“, heißt es dort.
Nachfrage nach E-Fuels muss gesteigert werden
Das zwischen den Bundesministerien abgestimmte Papier sei bei ersten Expertendiskussionen im Ministerrat offiziell von den Niederlanden unterstützt worden, und etwa fünf weitere Länder hätten bereits Sympathie erkennen lassen, heißt es in Berlin. RFNBO seien die einzigen klimaverträglichen Schiffstreibstoffe, die dauerhaft in ausreichender Menge hergestellt werden können, argumentiert die Bundesregierung. Es sei daher wichtig, die Nachfrage danach rechtzeitig zu stimulieren, auch wenn sie derzeit deutlich teurer seien als andere alternative Treibstoffe.
Der Vorschlag der EU-Kommission für FuelEU Maritime sieht vor, dass Schiffsbetreiber die Treibhausgasintensität der eingesetzten Kraftstoffe schrittweise reduzieren müssen. Das lässt die Möglichkeit offen, zunächst auch auf Flüssigerdgas (LNG) oder Biotreibstoffe zurückzugreifen. Letztere könnten aber nur begrenzt nachhaltig erzeugt werden, ohne in Konflikt mit Umweltschutz oder Nahrungsmittelproduktion zu kommen.
Anreize per Quote setzen
Für Kraftstoffe wie nachhaltigen Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol müssten Schiffe, Motoren und Bunker-Infrastruktur umgerüstet oder neu gebaut werden, heißt es in dem Papier. „Ohne eine Verpflichtung, RFNBO zu nutzen, ist es weniger wahrscheinlich, dass solche Schiffe gebaut werden.“
Im Kommissionsvorschlag für die Neufassung der Richtlinie für erneuerbare Energien gibt es eine Subquote für die Nutzung von Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs im Verkehr. Sie soll 2030 bei 2,6 Prozent liegen. Die Bundesregierung fürchtet, dass diese E-Fuels von anderen Verkehrsträgern verbraucht werden, wenn es im Seeverkehr keinen zusätzlichen Anreiz für die Nutzung gibt.
Sie schlägt daher vor, in FuelEU Maritime zu verankern, dass ab dem 1. Januar 2030 mindestens 2 Prozent der im Seeverkehr genutzten Treibstoffe RFNBO sein müssen. Die Quote soll über 5 Prozent 2035 und 12 Prozent 2040 auf 29 Prozent 2045 und 70 Prozent im Jahr 2050 steigen. In Mengen bedeute das: 2030 werden 0,7 Megatonnen RFNBO gebraucht und 2035 1,8 Megatonnen.
Diese Mengen ließen sich produzieren, wenn die EU-Wasserstoffstrategie umgesetzt werde, hat die Bundesregierung berechnet. 2030 würden zur Herstellung von RFNBO für den Seeverkehr nicht mehr als 10 Prozent des Wasserstoffs benötigt, der dann laut Strategie zur Verfügung stehen soll.
Gegenvorschläge in der Diskussion
In der Diskussion der EU-Gesetzgeber über nachhaltige Schiffstreibstoffe gibt es allerdings auch ganz andere Stimmen. Im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat der für das Thema zuständige Berichterstatter, der schwedische Christdemokrat Jörgen Warborn, gefordert, mehr aus Nahrungs- und Futtermitteln hergestellte Biokraftstoffe zuzulassen, als von der EU-Kommission vorgeschlagen.
„Wir brauchen alle alternativen Kraftstoffe, um den notwendigen Wandel zu bewerkstelligen“, sagte Warborn. Unterstützt wird er außer von seiner eigenen EVP-Fraktion – der größten Gruppe im EP – auch von den Konservativen (EKR) und Liberalen.
Dieser Artikel wurde von Frank Hütten verfasst.